Anmelde- & Lagerbestimmungen

Anmelde- und Rücktrittsbestimmungen

Nach den Richtlinien des Cevi Ostschweiz (Stand: 24.07.2016)

  • Alle Angebote sind mit einem Anmeldeschluss vermerkt. Für Anmeldungen nach Anmeldeschluss werden folgende Zuschläge berechnet (Als Basis dient das Datum des Poststempels oder des Anmeldeformulars):
      • Wochenangebot Fr. 40.-
      • Wochenende Fr. 20.-.
  • Die Anmeldung gilt bei Eingang an die Lagerleitung als bestätigt.
  • Genauere Infos zum Angebot werden ca. 1-2 Wochen vor dem Angebot versandt.
  • Der Cevi Scharans behält sich vor, Angebote abzusagen, wenn zu wenig Teilnehmer vorhanden sind. Die bereits angemeldeten Personen werden darüber informiert.
  • Angebote sollen grundsätzlich während der ganzen Dauer besucht werden. Ausnahmen sind mit der Lagerleitung abzusprechen.
  • Der Lagerbeitrag soll kein Grund sein, ein Angebot nicht zu besuchen. Oft zahlt die Abteilung oder die örtliche Kirchgemeinde ein Teil des Kursbeitrages. Sollten dennoch Zahlungsschwierigkeiten auftreten, bitte bei der Lagerleitung melden.
  • Eine Anmeldung kann auf schriftlichem Weg (Mail oder Brief) bis zum Anmeldeschluss kostenlos rückgängig gemacht werden. Danach gelten folgende Bestimmungen:
      • ab Anmeldeschluss Fr. 50.- Bearbeitungsgebühr
      • ab 30. Tag vor Abreise 25% des Beitrages
      • ab 15. Tag vor Abreise 50% des Beitrages
      • ab  7. Tag vor Abreise 75% des Beitrages
      • ab  6. Tag vor Abreise 100% des Beitrages
  • Der Lager- oder Kursbeitrag kann bei vorzeitigem Abbruch des Angebotes (Heimweh, Krankheit, nach Hause schicken, usw..) nicht rückerstattet werden.
  • Bei Nichterscheinen (auch Krankheit) werden 100% des Beitrages in Rechnung gestellt.
  • Versicherung ist Sache der Teilnehmer.
  • Anmeldungen werden generell nur über die Anmeldeformulare (Web, Brief) des Cevi Scharans entgegengenommen. Falls jemand nicht in der Lage ist, sich schriftlich anzumelden, kann man sich bei der Lagerleitung melden.

    Allgemeine Lagerregeln

    NACH DEN RICHTLINIEN DES CEVI OSTSCHWEIZ (STAND: 24.07.2016)

    • Wir gehen respektvoll mit Mensch und Natur um und halten uns an die Anweisungen der Lagerleitung und des weiteren Leiterteams.
    • Auf Drogen, Tabakwaren und Alkohol wird verzichtet.
    • Die an den Anlässen gewonnenen Fotos dürfen für Zwecke des Cevi Scharans verwendet werden
    • Wir möchten in unseren Kursen ein unvergessliches Gruppenerlebnis ermöglichen. Darum soll das Lagerleben nicht durch individuellen Spiel- und Medienkonsum beeinträchtigt werden:
        • Nicht erlaubte Geräte sind auf dem Infobrief aufgeführt.
    • Der Besuche (z.B. durch Eltern) sind vor dem Lagerbeginn bei der Lagerleitung anzufragen und zu genehmigen.
    • Die Nachtruhe gilt es einzuhalten.
    • Meldepflicht: Gruppen wie Einzelpersonen müssen sich beim Verlassen des Lagerplatzes beim verantwortlichen Leitenden (Hauptleiter-/in, Tagesleiter-/in…) abmelden.
    • Hausordnungen müssen eingehalten werden.
    • Die Lagerleitung darf zusätzliche Regeln aufstellen, die es ebenfalls zu befolgen gilt.
    • Bei Nichteinhaltung der Kurs- und Lagerregeln ist es der Lagerleitung vorbehalten, Konsequenzen bis hin zur Massnahme, jemanden nach Hause zu schicken, durchzusetzen. Die Eltern werden darüber informiert. Die Verantwortung für die Rückreise aus dem Lager/Kurs liegt bei den Eltern. Wenn die Eltern nicht innert nützlicher Frist in der Lage sind, ihr Kind abzuholen, ist die Lagerleitung nicht verpflichtet eine Rückreise zu organisieren. Die Kosten dafür sind vollumfänglich von den Eltern zu tragen. Der Lagerbeitrag wird bei vorzeitigem Abbruch nicht rückerstattet.



    ©by Cevi Scharans Sils i.D. Fürstenau